Listenhund.

Sei dir vor der Anschaffung im Klaren darüber, dass es sich beim American Staffordshire Terrier um einen Listenhund handelt. Solche Listen gibt es in allen Bundesländern Deutschlands, mit Ausnahme von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Import nach Deutschland ist gesetzlich verboten, selbst das Züchten der Hunde ist in einigen Bundesländern nicht erlaubt.

Informiere dich bei deiner Gemeinde zu den aktuell geltenden Bestimmungen zur Haltung von "Kampfhunden" oder Hunden die als "gefährlich" eingestuft wurden. Das kann jeweils unterschiedlich sein. Recherchiere vorab unbedingt, ob ein American Staffordshire Terrier in deinem Bundesland gehalten werden darf und wenn ja, welche Auflagen wie z.B. Maulkorbpflicht, Sachkundenachweis oder Führungszeugnis gelten bzw. erforderlich sind. 

Auch wenn es mit deinem Vierbeiner in den Urlaub geht, solltest du dich vorher unbedingt gründlich informieren. Dänemark zum Beispiel: Hierhin darfst du dein Tier nur noch unter ganz besonderen Bedingungen mitnehmen und bei Beissattacken werden die Tiere ausnahmslos eingeschläfert.

- Hundesteuer im drei- oder vierstelligen Bereich - 

In einigen deutschen Bundesländern und Städten muss man für Listenhunde ein vielfaches mehr Steuern zahlen als für gefährlich eingestufte Hunde. Das führt mitunter dazu, dass immer wieder friedliche Staffies unverschuldet im Tierheim landen, weil sich die Besitzer die Hundesteuer nicht mehr leisten können.