Körordnung
Körung bedeutet besondere Auslese. Hunde die diese Prüfung bestanden haben, sind nicht nur zur Zucht zugelassen, sondern werden ganz besonders zur Zucht empfohlen.
Es liegt in der Natur einer solchen Prüfung, daß immer nur ein kleiner Teil der vorhandenen Zuchttiere dieser Auslese genügen kann. Ein American Staffordshire Terrier kann im 1.ASTC nur angekört werden, wenn er im Formwert und besonders in Wesen und Kampftrieb in hohem Maße den Idealvorstellungen des Standards gerecht wird.
1. Die Körung soll mindestens zwei Mal im Jahr statt finden. Die Termine werden jeweils rechtzeitig von der Geschäftsstelle bekannt gegeben, so daß auf jeden Fall Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Die Abwicklung obliegt dem Zuchtleiter. Die Teilnehmer melden sich drei Wochen vor dem Termin schriftlich bei den Zuchtleiter an.
2. Voraussetzungen
Ein American Staffordshire Terrier kann zur Körung gemeldet werden, wenn er die ZTP ohne Einschränkungen und mindestens die SchHI bestanden hat. Das Mindestalter beträgt 20 Monate. Die Körung wird von der Körkommission abgenommen. Die Mindestzahl an Hunden für eine Körung ist zwei, die Höchstzahl ist zehn Hunde pro Tag. Ahnentafel und ZTP-Bescheinigung müssen vor Beginn der Körung vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muß ebenfalls vorher bezahlt werden.
3. Durchführung
3.1. Formwertbeurteilung
Der vorgestellte Hund sollte dem Standard in hohem Maße entsprechen und keine anatomischen Fehler aufweisen. Der Hund wird zunächst gewogen und gemessen, sowie auf Hautkrankheiten und Gebissfehler untersucht. Maximal erlaubte Zahnfehler sind leichter Vorbiss und fehlende P1; bei überragend kampftriebstarken und wesensfesten Hunden sind Ausnahmen in das Ermessen der Körkommission gestellt. Der Hund sollte sich diese Überprüfung unbeeindruckt gefallen lassen.
3.2. Wesensüberprüfung in friedlicher Situation
Der Hundeführer geht mit seinem Hund an lockerer Leine durch eine größere Gruppe. Dann wird mit 6mm aus 5m Entfernung geschossen, wobei sich der Hund nicht schußscheu oder unkontrollierbar aggressiv zeigen sollte. Der Hund soll sich bei allen Situationen unbefangen zeigen. Aggressives Verhalten der Testpersonen ist zu vermeiden.
3.3. Wesensüberprüfung in bedrohlicher Situation
3.3.1. Überfall
Der Überfall erfolgt zunächst mit langsamen wenig reizauslösenden Verhalten des Helfers. In dieser Passivphase erhält der Hund zwei zeitlich deutlich voneinander abgesetzte Schläge. Nach dieser Handlung muss der Hund auf Kommando auslassen. Danach schaltet der Helfer auf blitzschnelle Bewegungen um, bei denen der Hund auf den Rücken zu werfen ist. Bei allen Kampfhandlungen darf sich der Hund nicht vertreiben lassen. Der Hund muss auf Hörzeichen auslassen.
3.3.2. Mutprobe
Der Hund wird dem Scheintäter nachgeschickt; dieser geht so zum Angriff über, daß der Abstand zum stehenden Hundeführer ca. 80m beträgt. Der Hund hat trotz Stock- und Körpereinsatz sicher zu fassen und zu halten. Nach Einstellung der Kampfhandlung bleibt der Scheintäter noch ca. eine Minute stehen. Der Hund kann ablassen, darf aber nicht zum Hundeführer zurück kommen. Danach erfolgt ein erneuter Angriff auf den hund, bei dem der Hund vom Helfer an die Kletterwand gedrückt und fixiert wird. Anschließend muss der Hund erneut auf Hörzeichen auslassen. Alle Aktionen sind so durchzuführen, dass eine Verletzungsgefahr des Hundes ausgeschlossen ist.
4. Bewertung
Über die Körung ist ein schriftlicher Bericht nach Anweisung der Körkommission anzufertigen. Der Hundeführer erhält eine Kopie. Die Körkommission entscheidet auf "Bestanden" oder "Nicht Bestanden". Hat der Hund bestanden, gilt er als angekört. Hat der Hund die Körung nicht bestanden, kann er noch ein zweites Mal zu einem beliebigen Zeitpunkt vorgestellt werden. Besteht er die Körung ein zweites Mal nicht, kann er nicht wieder vorgestellt werden; bleibt aber weiterhin zuchtzugelassen.
5. Körzucht
Welpen aus der Verbindung zweier angekörter Elterntiere sind Körzucht. Die Ahnentafeln erhalten einen entsprechenden Stempelaufdruck. Die Gebühren für Wurfeintragungen und Ahnentafeln ermäßigen sich auf 50% der Gebührensätze.
6. Abkörung
Der Zuchtleiter muss einen Hund abkören, wenn bei einer Reihe von Nachkommen dieses Hundes schwerwiegende Fehler festgestellt werden und große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der angekörte Hund diese Fehler vererbt oder andere Tatsachen bekannt werden, die die Verwendung des Hundes zu zielbewusster Rassehundezucht ausschließen.

