HD Verfahren
1. Der 1.ASTC ist nicht nur vom VDH gehalten, bei den zur Zucht kommenden Hunden eine Überprüfung aus Hüftgelenksdysplasie (HD) durchzuführen, sondern ist schon deshalb an einer solchen Überprüfung interessiert, weil gerade die Gesundheit der Zuchthunde von primären Interesse für unseren Club ist. Aus diesem Grunde dürfen im 1.ASTC nur HD-normale oder HD-fast normale Hunde zur Zucht zugelassen werden, die HD-Auswertung muss bei der Vortsellung des Hundes zur Zuchttauglichkeitsprüfung vorgelegt werden. Erforderliche Röntgenunterlagen sind bei der Zuchtbuchstelle anzufordern.
2. Der 1.ASTC hat folgendes Vorgehen beschlossen:
Der Hundebesitzer stellt seinen Hund nach Vollendung des ersten Lebensjahres unter Vorlage der Ahnentafel bei einem Tierarzt seiner Wahl vor. Der Tierarzt überprüft die identität des Hundes anhand der Tatowiernummer, nicht tätowierte Hunde werden bei dieser Gelegeneheit im Ohr oder wahlweise in der Leistenfalte vom Tierarzt tätowiert.
3. Die Tätowiernummer und der Tag der HD-Untersuchung werden vom Tierarzt auf dem Röntgenbild festgehalten. Der Besitzer schickt die Ahnentafel an das Zuchtbuchamt.
4. Der Tierarzt schickt seine Aufnahme (gestreckte Lage und korrekt eingedreht) mit den Daten des Hundes an die zentrale Auswertungsstelle des Clubs. Die Auswertungsstelle schickt die Auswertung an das Zuchtbuchamt, wo sie in die Ahnentafel eingetragen wird. Das Zuchtbuchamt schickt darauf die Ahnentafel unter Einziehung der Kosten per Naschnahme an den Hundebesitzer. Die Aufnahme wird bei dem 1. Vorsitzenden archiviert. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit des Einspruchs, worauf ein Obergutachten von einer Universitätsklinik mit herangezogen wird. Dieses neue Gutachten ist bindend und wird vom Hundebesitzer bezahlt.

