1. American Staffordshire Terrier Club

Landtag beschließt Versicherungspflicht für Hunde

25.05.2011

 

 

Hannover (dapd-nrd).

Hundebesitzer in Niedersachsen müssen künftig für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und es durch einen implantierten Chip identifizierbar machen.

Der Landtag in Hannover verabschiedete am Mittwoch mit großer Mehrheit die lange debattierte Änderung des Hundegesetzes. Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, sieht zudem einen "Hundeführerschein" für Halter vor, die sich ohne längere Erfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen.

Gegen das Gesetz stimmte nur die Linke-Fraktion, die ein Verbot besonders aggressiver Hunderassen verlangte. CDU, SPD, Grüne und FDP votierten dagegen für den Gesetzesvorschlag der Landesregierung.

Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) lehnte die Forderung der Linke nach einem Verbot bestimmter Rassen als rechtlich unzulässig ab. Mit einem Verbot besonders aggressiver Hunderassen sei Niedersachsen schon einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, sagte er.

Hunde seien treue Begleiter des Menschen, aber von ihnen könnten auch Gefahren ausgehen, betonte der Landwirtschaftsminister. Das neue Gesetz beuge Gefahren durch die Hundehaltung vor. Es sei Ergebnis einer intensiven Debatte mit Fachleuten und mit der breiten Öffentlichkeit. Für den auch "Hundeführerschein" genannten Sachkundenachweis müssten Kenntnisse über Tierschutzbestimmungen, Haltung und Sozialverhalten der Tiere nachgewiesen werden, sagte Lindemann weiter.

Nach dem neuen Gesetz müssen Hundebesitzer den Sachkundenachweis allerdings erst ab 1. Juli 2013 erbringen. Vom Nachweis sind zudem Hundefreunde befreit, die in den vorangegangenen zehn Jahren zwei Jahre lang ununterbrochen ein Tier gehalten haben.

Die Gesetzesänderung ergänzt Lindemann zufolge bereits bestehende Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Bereits als gefährlich eingestufte Hunde dürften weiter nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden, sagte der CDU-Politiker. Die Erlaubnis werde nur zuverlässigen Haltern erteilt. Zudem müssten als gefährlich aufgefallene Hunde weiterhin einen Wesenstest absolvieren und besonders gekennzeichnet werden.

 

Link zum Gesetzestext

 

 

Quelle: Nachrichten t-online.de


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