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• Ordnung |
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Zucht- und Körordnung des 1. ASTC e.V. |
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Die Zucht- und Körordnung des 1. ASTC e.V. gilt nur für Mitglieder, die Ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Das Ziel des Ersten American Staffordshire-Terrier Clubs e.V. (1. ASTC) ist die Zucht der Rasse American Staffordshire-Terrier entsprechend dem im Ursprungsland erstellten und von der FCI anerkannten Rassestandard.
Aufgabe des verantwortungsbewußten Züchters ist es, diese Hunderasse nicht nur in Ihrer äußeren Gestalt, sondern insbesondere in Ihrem einmaligen Rassecharakter zu vervollkommnen. |
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ZUCHTBESTIMMUNGEN |
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1. ZUCHTTIERE
Das Reglement der FCI und die Zuchtrichtlinien, sowie andere Zucht und Zuchtbezogene Regeln des VDH in der jeweils neuesten Fassung, sind Bestandteil und Basis dieser Zuchtordnung. Bestehen Zweifel an der Frage, ob der Hund gesundheitlich für die Zucht geeignet ist oder ob etwa eine erbliche Krankheit vorliegt, so kann die Vorlage eines fachtierärztlichen Gutachtens vor der Zuchtzulassung gefordert werden.
2. ZUCHTZULASSUNG
Ehe ein Hund zur Zucht verwand wird (Deckakt), muss im Rahmen einer öffentlichen Zuchtzulassungsprüfung festgestellt werden, ob die in 1 geforderten Voraussetzungen gegeben sind.
3. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER ZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNG
Zu dieser Prüfung sind Hunde zugelassen, die eine vom VDH oder FCI anerkannte Ahnentafel besitzen. |
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Leistungszucht |
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Das Ziel des 1. ASTC ist es, die Arbeit mit dem Hund zu fördern, ausgebildete Hunde in der Zucht zu fördern.
1. Begriffsbestimmung
Bei der Paarung zweier zuchtzugelassener Hunde mit anerkannten Ausbildungskennzeichen, dass nach den Bestimmungen des VDH zur Meldung in der Gebrauchsklasse berechtigt, werden die hieraus hervorgehenden Welpen als Leistungszucht bezeichnet. Die Ahnentafeln erhalten einen entsprechenden Stempel.
2. Gebühren
Wurfeintragungen und Ausfertigungen von Ahnentafeln für Würfe aus der Leistungszucht ermäßigen sich auf 50% des Gebührensatzes. |
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DIE ZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNG (ZTP) |
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1. Die ZTP soll mehrmals im Jahr abgehalten werden. Die Termine und Orte werden rechtzeitig von der Geschäftsstelle bekannt gegeben, so daß auf jeden Fall Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Die Mindestteilnehmerzahl sind drei, die maximale Teilnehmerzahl 20 Hunde pro tag. Die Abwicklung der ZTP obliegt dem Zuchtleiter. Die Teilnehmer melden sich drei Wochen vor dem Termin beim Zuchtleiter schriftlich an. Abnahmeberechtigt ist nur die Körkommission.
2. Sie bestht aus dem Körmeister für den Formwert und dem Körmeister für das Wesen. Die Körmeister werden vom Vorstand eingesetzt. Auf der Zuchtzulassungsprüfung wird durch die körmeister festgestellt, ob der Hund anatomisch und wesensmäßig dem rassestandard entspricht.
3. Der Körmeister der den Formwert beurteilt, sollte Formwertrichter sein oder wenigstens züchterische Erfahrungen in dieser Rasse haben.
4. Der Körmeister für die Wesensprüfung muß über erhebliche Erfahrungen in der Ausbildung verfügen, Möglichst sollte er sogar Leistungsrichter sein.
5. Voraussetzungen
5.1. Zur ZTP können nur American Staffordshire Terrier gemeldet werden, die eine vom 1. ASTC anerkannte Ahnentafel besitzen und die nach dem vollendeten ersten Lebensjahr mit dem befund "HD-normal" oder "fast-normal" auf Hüftgelenksdysplasie untersucht worden sind. Für den Hund muß die bestandene Begleithundeprüfung nachgewiesen sein. Das Mindestalter beträgt 15 Monate. Die HD Auswertung muß durch die zentrale Auswertungsstelle des 1. ASTC erfolgt sein. Bei anderen Clubs erfolgte Auswertungen werden nicht anerkannt. Taube Hunde, Monorchiden, Kryptorchiden und Hunde mit schweren Hauterkrankungen scheiden aus.
5.2. Ahnentafel und HD Auswertung müssen bei der ZTP Abnahme vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muß vorher entrichtet werden.
6. Durchführung
6.1. Formwertbeurteilung
Der vorgestellte Hund sollte dem Standard entsprechen und keine groben anatomischen Fehler aufweisen. der Hund wird zunächst gewogen und gemessen und auf seine Hörfähigkeit und sein Gebiss geprüft. Maximal erlaubt sind Vorbiss und Fehlen von P1 oder fehlen von P4 in Verbindung mit P1. Bei überragenden Ergebnissen in der Wesensprüfung sind Ausnahmen in das Ermessen der Körkommission gestellt. Die Rüden werden auf das Vorhandensein beider Hoden überprüft. Bei allen Überprüfungen soll sich der Hund unbefangen verhalten.
6.2. Wesensüberprüfung in friedlicher Situation
Der Hund wird an lockerer Leine durch eine große Menschengruppe geführt und soll sich unbefangen zeigen, auch wenn im Abstand von 20m mit einer 6mm Pistole geschossen wird. in der Gruppe sollte der Hund sich freundlich oder neutral den Testpersonen gegenüber verhalten. Wird eine Person der Gruppe gebissen oder zeigt sich der Hund unkontrollierbar aggressiv, scheidet er sofort aus. Aggressives Verhalten der Testperson ist unbedingt zu vermeiden.
6.3. Wesensüberprüfung in bedrohlicher Situation
Es erfolgt ein Überfall und eine Mutprobe nach der Prüfungsordnung SchH1 (VPG1) mit jeweils zwei vorgeschriebenen harten festen Schlägen. Beim Überfall beträgt der Abstand zur Blende 4m, bei der Mutprobe 40m. Der Hundeführer hat beim Überfall die Leine sofort fallen zu lassen, wenn der Scheintäter sichtbar wird und darf bei der Mutprobe nicht nachlaufen. Der Hund muß auf das Hörzeichen "AUS" vom Scheintäter ablassen, ohne das der Hundeführer körperlich einwirkt.
Nach dem Auslassen darf der Hund nicht zum Hundeführer zurück laufen.
7. Bewertung
Für jeden Hund ist ein Protokoll anzufertigen, von dem der Hundeführer eine Kopie erhalten kann. Die Körkommission entscheidet auf "Bestanden" oder "Nicht Bestanden". Hat der Hund "Bestanden" ist er auf Lebenszeit zur Zucht zugelassen. Hunde die "Nicht Bestanden" haben, können die Prüfung einmal wiederholen. Die ZTP muß vor dem Deckakt abgelegt worden sein.
8. Ausnahmegenehmigung
In besonderen Fällen ist die Körkommission berechtigt, Ausnahmegenehmigungen auf Antrag zu gewähren. Der zu prüfende Hund muß der Körkommission vorgestellt werden. Wesen, Formwert und HD Auswertung müssen den Anforderungen der regulären ZTP genügen. Die HD Auswertung muß vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung der Körkommission vorliegen. Die Sondergenehmigung muß vor dem Deckakt erfolgt sein.
9. Zuchalter
Die Hündin darf erst nach festgestellter körperlicher Ausreifung, frühestens Ihrer zweiten Hitze, nicht aber vor Vollendung Ihres vierzehnten Lebensmonats belegt werden.
10. Wurfstärke
10.1. Es sollen alle geborenen Welpen eines Wurfes in Einklang mit dem Tierschutzgesetz aufgezogen werden.
10.2. Von dem Züchter wird erwartet, daß er eine Überforderung der Mutter vermeidet. Bei großen Würfen (über sechs Welpen) ist Ammenaufzucht oder frühzeitige und regelmäßige Zufütterung unerläßlich. Welpen, die bei der Wurfabnahme vom Zuchtwart Mängel gewichtiger Art aufweisen, sind bei der Wurfabnahme von zuchtwart namentlich fest zu stellen und dem Zuchtleiter zu melden. Diese sollen im Alter von neun bis zwölf Monaten einem Richter oder Körmeister erneut vorgestellt werden, der zu bescheinigen hat, ob diese Mängel beseitigt sind.
11. Zuchtverwendung
Für eine Zuchthündin wird nur ein Wurf pro Kalenderjahr und höchstens sechs Würfe insgesamt zugelassen.
12. Zuchtaustausch mit dem Ausland und anderen Clubs
12.1 Hunde die keine Zuchtzulassung des 1. ASTC besitzen, dürfen nur mit schriftlicher vorheriger Genehmigung der Körkommission gepaart werden.
12.2 Die Körkommission darf einer solchen Paarung nur dann zustimmen, wenn sie sich davon überzeugt hat, daß im Sinne von Punkt A)1. dieser Zuchtordnung keine Bedenken bestehen.
13. Eintragung von Welpen
13.1 Alle Mitglieder sind verpflichtet, sämtliche von ihnen gezüchtete Welpen in das vom 1.ASTC geführten Zuchtbuch eintragen zu lassen.
13.2 Diese Eintragung ist jedoch nur möglich, wenn frühestens nach vollendeter siebter Lebenswoche der vollständige Wurf von zuständigen Zuchtwart abgenommen ist und der Zuchtwart die Eintragung der Welpen befürwortet.
13.3 Das Zuchtbuch wird durch die Schaffung eines Registers erweitert.
13.4. In das Register können nur Hunde eingetragen werden, die die Bedingungen des Punktes A)1. der Zuchtordnung erfüllen und die für die Zucht als außerordentlich von Vorteil anzusehen sind. Die Kriterien dafür legt die Körkommission fest. Nachweisbare Ahnen (Ahnentafeln) werden in die Registerbescheinigung übernommen. Hunde ohne Ahnennachweise werden nur mit Rufnamen registriert,
14. Überwachung der Zucht
Die Züchter müssen Zuchtwarten und Zuchtleitern jederzeit nach vorheriger Anmeldung Zugang zu allen gehaltenen Hunden gewähren. der Verein vergibt für besonders vorbildliche Zwinger das Zwingergütesiegel des 1.ASTC. Darunter sind Zwinger zu verstehen, die Ausstellungs- und besonders Leistungserfolge mit ihren Zuchtprodukten erzielt haben, auch wenn diese Hunde in anderer Hand stehen. Außerdem muß gewährleistet sein, daß vorbildliche Haltungsbedingungen bestehen, daß die Welpen in ständigem Kontakt mit Menschen aufgezogen und hervorragend geprägt geworden sind. Zuchtleiter, Zuchtausschuss und Zuchtwart stehen in allen Mitgliedern in Zuchtangelegenheiten beratend zur Seite.
15. Gebühren
Satzungsgemäß werden die Gebühren für Clubleistungen (Wurfeintragungen, Ahnentafeln, Welpenvermittlung, Zuchtzulassung, Ankörung etc.) von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die entsprechenden Vorschläge unterbreitet der Zuchtleiter. Sie sollen die anfallenden kosten voll abdecken.
16. Verstösse
16.1. Welpen, die nicht gemäß vorstehender Zuchtordnung gezüchtet werden, erhalten Ahnentafeln und Wurfeintragungen nur in zehnfacher Gebühr. Auf den Ahnentafeln wird ein Hinweis folgenden Wortlauts angebracht: "Nicht nach den Bestimmungen des 1.ASTC gezüchtet"
16.2. Nichtmitglieder erhalten nach einmaligen Zuchtverstössen keine Ahnentafeln mehr für ihre Welpen. |
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HD-VERFAHREN |
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1. Der 1.ASTC ist nicht nur vom VDH gehalten, bei den zur Zucht kommenden Hunden eine Überprüfung aus Hüftgelenksdysplasie (HD) durchzuführen, sondern ist schon deshalb an einer solchen Überprüfung interessiert, weil gerade die Gesundheit der Zuchthunde von primären Interesse für unseren Club ist. Aus diesem Grunde dürfen im 1.ASTC nur HD-normale oder HD-fast normale Hunde zur Zucht zugelassen werden, die HD-Auswertung muss bei der Vortsellung des Hundes zur Zuchttauglichkeitsprüfung vorgelegt werden. Erforderliche Röntgenunterlagen sind bei der Zuchtbuchstelle anzufordern.
2. Der 1.ASTC hat folgendes Vorgehen beschlossen: Der Hundebesitzer stellt seinen Hund nach Vollendung des ersten Lebensjahres unter Vorlage der Ahnentafel bei einem Tierarzt seiner Wahl vor. Der Tierarzt überprüft die identität des Hundes anhand der Tatowiernummer, nicht tätowierte Hunde werden bei dieser Gelegeneheit im Ohr oder wahlweise in der Leistenfalte vom Tierarzt tätowiert.
3. Die Tätowiernummer und der Tag der HD-Untersuchung werden vom Tierarzt auf dem Röntgenbild festgehalten. Der Besitzer schickt die Ahnentafel an das Zuchtbuchamt.
4. Der Tierarzt schickt seine Aufnahme (gestreckte Lage und korrekt eingedreht) mit den Daten des Hundes an die zentrale Auswertungsstelle des Clubs. Die Auswertungsstelle schickt die Auswertung an das Zuchtbuchamt, wo sie in die Ahnentafel eingetragen wird. Das Zuchtbuchamt schickt darauf die Ahnentafel unter Einziehung der Kosten per Naschnahme an den Hundebesitzer. Die Aufnahme wird bei dem 1. Vorsitzenden archiviert. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit des Einspruchs, worauf ein Obergutachten von einer Universitätsklinik mit herangezogen wird. Dieses neue Gutachten ist bindend und wird vom Hundebesitzer bezahlt. |
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KÖRORDNUNG |
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Körung bedeutet besondere Auslese. Hunde die diese Prüfung bestanden haben, sind nicht nur zur Zucht zugelassen, sondern werden ganz besonders zur Zucht empfohlen. Es liegt in der Natur einer solchen Prüfung, daß immer nur ein kleiner Teil der vorhandenen Zuchttiere dieser Auslese genügen kann. Ein American Staffordshire Terrier kann im 1.ASTC nur angekört werden, wenn er im Formwert und besonders in Wesen und Kampftrieb in hohem Maße den Idealvorstellungen des Standards gerecht wird. Die Körung soll mindestens zwei Mal im Jahr statt finden. Die Termine werden jeweils rechtzeitig von der Geschäftsstelle bekannt gegeben, so daß auf jeden Fall Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Die Abwicklung obliegt dem Zuchtleiter. Die Teilnehmer melden sich drei Wochen vor dem Termin schriftlich bei den Zuchtleiter an.
4. Voraussetzungen
Ein American Staffordshire Terrier kann zur Körung gemeldet werden, wenn er die ZTP ohne Einschränkungen und mindestens die SchHI bestanden hat. Das Mindestalter beträgt 20 Monate. Die Körung wird von der Körkommission abgenommen. Die Mindestzahl an Hunden für eine Körung ist zwei, die Höchstzahl ist zehn Hunde pro Tag. Ahnentafel und ZTP-Bescheinigung müssen vor Beginn der Körung vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muß ebenfalls vorher bezahlt werden.
5. Durchführung
5.1. Formwertbeurteilung
Der vorgestellte Hund sollte dem Standard in hohem Maße entsprechen und keine anatomischen Fehler aufweisen. Der Hund wird zunächst gewogen und gemessen, sowie auf Hautkrankheiten und Gebissfehler untersucht. Maximal erlaubte Zahnfehler sind leichter Vorbiss und fehlende P1; bei überragend kampftriebstarken und wesensfesten Hunden sind Ausnahmen in das Ermessen der Körkommission gestellt. Der Hund sollte sich diese Überprüfung unbeeindruckt gefallen lassen.
5.2. Wesensüberprüfung in friedlicher Situation
Der Hundeführer geht mit seinem Hund an lockerer Leine durch eine größere Gruppe. Dann wird mit 6mm aus 5m Entfernung geschossen, wobei sich der Hund nicht schußscheu oder unkontrollierbar aggressiv zeigen sollte. Der Hund soll sich bei allen Situationen unbefangen zeigen. Aggressives Verhalten der Testpersonen ist zu vermeiden.
5.3. Wesensüberprüfung in bedrohlicher Situation
5.3.1. Überfall
Der Überfall erfolgt zunächst mit langsamen wenig reizauslösenden Verhalten des Helfers. In dieser Passivphase erhält der Hund zwei zeitlich deutlich voneinander abgesetzte Schläge. Nach dieser Handlung muss der Hund auf Kommando auslassen. Danach schaltet der Helfer auf blitzschnelle Bewegungen um, bei denen der Hund auf den Rücken zu werfen ist. Bei allen Kampfhandlungen darf sich der Hund nicht vertreiben lassen. Der Hund muss auf Hörzeichen auslassen.
5.3.2. Mutprobe
Der Hund wird dem Scheintäter nachgeschickt; dieser geht so zum Angriff über, daß der Abstand zum stehenden Hundeführer ca. 80m beträgt. Der Hund hat trotz Stock- und Körpereinsatz sicher zu fassen und zu halten. Nach Einstellung der Kampfhandlung bleibt der Scheintäter noch ca. eine Minute stehen. Der Hund kann ablassen, darf aber nicht zum Hundeführer zurück kommen. Danach erfolgt ein erneuter Angriff auf den hund, bei dem der Hund vom Helfer an die Kletterwand gedrückt und fixiert wird. Anschließend muss der Hund erneut auf Hörzeichen auslassen. Alle Aktionen sind so durchzuführen, dass eine Verletzungsgefahr des Hundes ausgeschlossen ist.
6. Bewertung
Über die Körung ist ein schriftlicher Bericht nach Anweisung der Körkommission anzufertigen. Der Hundeführer erhält eine Kopie. Die Körkommission entscheidet auf "Bestanden" oder "Nicht Bestanden". Hat der Hund bestanden, gilt er als angekört. Hat der Hund die Körung nicht bestanden, kann er noch ein zweites Mal zu einem beliebigen Zeitpunkt vorgestellt werden. Besteht er die Körung ein zweites Mal nicht, kann er nicht wieder vorgestellt werden; bleibt aber weiterhin zuchtzugelassen.
7. Körzucht
Welpen aus der Verbindung zweier angekörter Elterntiere sind Körzucht. Die Ahnentafeln erhalten einen entsprechenden Stempelaufdruck. Die Gebühren für Wurfeintragungen und Ahnentafeln ermäßigen sich auf 50% der Gebührensätze.
8. Abkörung
Der Zuchtleiter muss einen Hund abkören, wenn bei einer Reihe von Nachkommen dieses Hundes schwerwiegende Fehler festgestellt werden und große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der angekörte Hund diese Fehler vererbt oder andere Tatsachen bekannt werden, die die Verwendung des Hundes zu zielbewusster Rassehundezucht ausschließen. |
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